Home » Company »

REACH

Unseren Kunden gegenüber unterliegen wir den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist.

Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACH kommen wir nach.

Bisher wurden wenige Produkte identifiziert, die Stoffe enthalten, die in der Kandidatenliste (SVHC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) genannt werden. Hegenscheidt-MFD veröffentlicht die Liste dieser Produkte, die einen der auf der Kandidatenliste genannten Stoffe enthalten auf ihrer Homepage. Es ist gekennzeichnet, ob die enthaltene Menge in einer Massenkonzentration über oder unter 0,1% liegt.

Selbstverständlich wird diese Liste von Hegenscheidt-MFD regelmäßig gepflegt und bei Änderungen der Kandidatenliste entsprechend angepasst.

 

Hier gelangen Sie zum Download der Liste.